Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
Beschwerdeverfahren nach LkSG

Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden gilt diese Pflicht insbesondere für Beschäftigungsgeber im Bereich der Finanzdienstleistungen.

Besonderheiten sind zu beachten, sofern der Bund oder ein Land Beschäftigungsgeber ist, sowie für Gemeinden und Gemeindeverbände und solche Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverbänden stehen.

Die interne Meldestelle muss unabhängig und hinreichend fachkundig sein. Sie prüft, ob ein gemeldeter Verstoß stichhaltig ist und ob die betroffene Organisation weitere Maßnahmen einleiten muss. Sie hält den Kontakt zur hinweisgebenden Person.

Die interne Meldestelle muss einen Meldekanal betreiben, der den gesetzlichen Vorgaben an die Vertraulichkeit und Dokumentation genügt. Sie muss eine vertrauliche Bearbeitung eingehender Meldungen sicherstellen.

Um der rechtlichen Komplexität der zu bearbeitenden Meldungen hinreichend Rechnung zu tragen, sollten im Umgang mit vertraulichen Informationen versierte Experten mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut werden.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind es gewohnt, mit vertraulichen Informationen umzugehen und als Datenschutzbeauftragte unabhängig zu agieren.

Mit unserem Meldeportal HintPilot bieten wir einen modernen Meldekanal, der alle gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit und Dokumentation erfüllt.

Unsere Leistungen

Vertrauenswürdiger Partner mit größtmöglicher Transparenz und Selbstkontrolle des Mandanten

Fallbearbeitung durch individuell ausgewählte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Vertrauliche Entgegennahme von Meldungen und Kommunikation

Sicherstellung gesetzlich erforderlicher Eingangsbestätigung und Rückmeldung

Erste rechtliche Einordnung und frühestmögliche Kommunikation mit dem Mandanten

Ständige und leichte Erreichbarkeit 24/7

Einleitung angemessener Folgemaßnahmen unter größtmöglicher Beteiligung des Mandanten

Individuelle Zusammenarbeit

  • Wir übernehmen das Fall-Management
  • Wir prüfen die Stichhaltigkeit von Behauptungen und ob ein Tätigwerden für Ihr Unternehmen erforderlich ist
  • Gemeinsam mit Ihnen definieren wir
    • individuelle Rollen und Zuständigkeiten innerhalb der internen Meldestelle
    • den Informationsfluss bei stichhaltigen Meldungen
    • das Verfahren zur Einleitung von Folgemaßnahmen
    • die Einbeziehung von internen/externen Experten bei der abschließenden Bewertung von Meldungen
    • das Verfahren zur Einbeziehung von staatlichen Stellen und Ermittlungsbehörden
  • Individuelle Organisation der Meldestelle möglich

Implementierung des HintPilots

Bereitstellung des Meldekanals in Ihrer CI und mit eigener URL

Für die Integration des Meldekanals sind nahezu keine internen Ressourcen erforderlich

Problemlose Integration in ihr Intranet oder ihre Website

Möglichkeit von anonymen Meldungen

Bei Bedarf Einrichtung eines zusätzlichen telefonischen oder E-Mail-Meldekanals

Individuelle Prüfkataloge zur Fallbearbeitung

Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher für den Meldekanal sind wir

Vorteile des HintPilots

  • Bestätigung und Dokumentation des Eingangs der Meldung gegenüber der hinweisgebenden Person
  • Vertrauliche Kommunikation, Dokumentation und Fallbearbeitung innerhalb des Systems
  • Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden
  • Dokumentation erforderlicher Einwilligungen
  • Hinweisgebersystem als wesentliches Element eines Compliance Management Systems (CMS)
  • Löschung nicht relevanter Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
  • Mehrsprachigkeit

Vorteile des HintPilots als systembasierter Meldekanal

Persönliches Gespräch Telefon E-Mail Post Systembasierter Meldekanal
Anonyme Hinweisabgabe no no yes yes yes
Anonyme Kommunikation no no yes no yes
Datenschutzkonformität unknown unknown yes unknown yes
Umsetzungs-, Lösch- und Berechtigungskonzepte unknown unknown yes unknown yes
24/7 Erreichbarkeit des Meldekanals no no yes yes yes
Automatisierung der Schritte no no yes no yes
Digitalisierung no no yes no yes
Vertraulichkeit no no yes unknown yes

Übersicht der Funktionen des HintPilots

Isolierte Datenhaltung

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

2-Faktor Authentifizierung

Metadaten Entfernung

Case-Management

Case-Support durch Bearbeitungsschritte

Fristenmanagement

Mehrsprachigkeit (24 Sprachen)

Mehrmandantenfähigkeit für Konzerne und Unternehmensgruppen

Anoyme Meldungen

Anonymer Dialog

Automatische Kommunikation

PDF Export Funktion

Individuelles Branding

Sicherheit des HintPilots

Gewährleistung der Vertraulichkeit durch Ende-zu-Ende Verschlüsselung und Metadaten-Entfernung aus den Dateianhängen

Sicheres ISO-27001 zertifiziertes Hosting und Informationssicherheits-Managementsystems des Anbieters

Hosting der Daten in einem ISO 27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland

Regelmäßige positive Auditierung mit umfangreichem Penetrationstest des Systems durch externe Auditoren

Einhaltung von Löschungs- und Berechtigungsvorgaben

Sicherstellung der Integrität der Daten durch Revisionssicherheit

Gewährleistung der Verfügbarkeit der Daten und Informationen durch eine Verfügbarkeit des Systems von 99,9% pro Jahr (vorbehaltlich einer Softwarepflege)

DSGVO-Konformität

Preise

Monatliche Fixkosten

EUR 275,–

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

Inklusive Bereitstellung eines webbasierten Meldekanals

Inklusive eine Beraterstunde pro Monat für die Bearbeitung von Meldungen

Konditionen optionale Funktionen

Telefonischer Meldekanal
EUR 69,– / Monat zzgl. MwSt.

E-Mail Meldekanal
EUR 39,– / Monat zzgl. MwSt.

Rechtlicher Hintergrund
Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle

  • Die „Whistleblower-Richtlinie“ (EU/2019/1937) hätte von allen EU-Mitgliedsstaaten zum 17.12.2021 durch Verabschiedung eines nationalen Gesetzes umgesetzt werden müssen.

  • In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz seit dem 2. Juli 2023 in Kraft.

  • Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden gilt diese Pflicht insbesondere für Beschäftigungsgeber im Bereich der Finanzdienstleistungen.

  • Besonderheiten sind zu beachten, sofern der Bund oder ein Land Beschäftigungsgeber ist, sowie für Gemeinden und Gemeindeverbände und solche Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverbänden stehen.

  • Weitere Informationen siehe hier: Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Beschwerdeverfahren nach LkSG

Vorgehen gemäß abgestimmter Verfahrensordnung

Eingangsbestätigung und vertrauliche Kommunikation mit Beteiligten/Hinweisgebern

Dokumentation von Maßnahmen die das Unternehmen auf Grund von Beschwerden getroffen hat

Einfache Zugänglichkeit für potentielle Beteiligte/Hinweisgeber

Ermöglichung anonymer Beschwerden

Unparteiisches Handeln der verfahrensbeteiligten Personen

Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der Beteiligten/Hinweisgeber außerhalb des Beschwerdeverfahrens nach § 8 Abs. 4 LkSG

Option einer gemeinsamen Anlaufstelle für Beschwerden nach LkSG und Meldungen nach HinSchG

Möglichkeit zur Einrichtung eines eigenen Beschwerdekanals mit individuellem Rollen- und Rechtekonzept

Hintergrund – LkSG

  • Seit dem 01.01.2023 gilt das LkSG (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, die mehr als 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen
  • Ab dem 01.01.2024 gilt das LkSG für Unternehmen, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen
  • Nach LkSG haben Unternehmen dafür zu sorgen, dass ein angemessenes Beschwerdeverfahren eingerichtet wird, um auf menschrechtliche umweltbezogene Risiken bzw. die Verletzung entsprechender Pflichten hinzuweisen
Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Scheja & Partners GmbH & Co. KG
    Adenauerallee 136
    53113 Bonn
    Tel.: +49 228 227 226-0
    Fax: +49 228 227 226-26

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